Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. FELDENKRAIS KURSE, EINZELSTUNDEN UND SEMINARE

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Kurs oder einer Einzelstunde und meiner Anmeldebestätigung nehmen Sie die angegebenen Geschäfts- und Stornierungsbedingungen zur Kenntnis.

1.1. Anmeldungen

Anmeldungen zu Veranstaltungen von Motion Manufactory werden ausschließlich schriftlich (per Email oder SMS) angenommen. Telefonische Anfragen entsprechen keiner verbindlichen Anmeldung. Um die Anmeldungen bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten ersucht.

 

Die Anmeldung zu Kursen und Seminaren ist erst mit dem Überweisen der Kursgebühr verbindlich. Als Anmeldedatum gilt das Datum des Einlangens der Kursgebühr.

1.2. Kriterien der Platzvergabe

Es gilt die Reihenfolge des Einlangens der schriftlichen Anmeldung (bei Einzelstunden) bzw. der Überweisung der Kursgebühr (bei Kursen und Seminaren).

1.3. Zusagen / Absagen

Schriftliche Zusagen zu Veranstaltungen werden nach Einlangen der Kursgebühr verschickt. Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen beim Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Anmeldebestätigung verliert dadurch ihre Gültigkeit.
Zugesagte Kursplätze sind an den Namen gebunden und können daher bei Verhinderung nicht eigenmächtig an einen anderen Interessenten weitergegeben werden.
Die Anmeldebestätigung enthält alle notwendigen Informationen über die Veranstaltung, den Kursort, die Kurszeiten, Kosten und Zahlungsfristen.

1.4. Preise / Leistungen

Die Teilnahmegebühren sind reine Kurskosten, d.h. sie beinhalten die Teilnahme an den ausgeschriebenen Veranstaltungen einschließlich allfällig bereitgestellter Unterlagen. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Aufwand für die Verpflegung sind – sofern nicht anders angegeben – vom Teilnehmer selbst zu tragen.

1.5. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Teilnahmegebühren ist fristgerecht zu erledigen. Auf der Anmeldebestätigung ist die Kontoverbindung vermerkt.
Nicht fristgerecht einbezahlte Gebühren werden schriftlich eingemahnt.
Überweisungen aus dem Ausland sind für die Empfängerin spesenfrei zu halten.

1.6. Rücktrittsbedingungen

Abmeldungen von Veranstaltungen werden ausschließlich in schriftlicher Form anerkannt.
Das Versäumnis einer Zahlungsfrist ist nicht mit der Abmeldung von einer Veranstaltung gleichzusetzen.

1.7. Stornobedingungen

Bei Rücktritt von einer Veranstaltung gelten die folgenden Stornobedingungen:
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% Stornogebühr an, es sei denn, Sie finden eine/n Ersatzteilnehmer/in (dies muss dem/der Organisator/in unverzüglich mitgeteilt werden).
Bei Rücktritt bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn muss die volle Kursgebühr bezahlt werden, es sei denn, Sie finden eine/n Ersatzteilnehmer/in (dies muss dem/der Organisator/in unverzüglich mitgeteilt werden).

Bei Stornierung einer Einzelstunde gelten die folgenden Stornobedingungen:
Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne zusätzliche Kosten storniert werden. Sollten Sie den Termin erst später absagen, ihn vergessen haben oder nicht erscheinen, erlaube ich mir, Ihnen diesen Termin zur Gänze in Rechnung zu stellen. Sollte eine Einzelstunde von meiner Seite aus nicht abgehalten werden, sorge ich für einen Ersatztermin, eine Vertretung oder Sie bekommen Ihr Geld zurück.

1.8. Absage durch Motion Manufactory

Motion Manufactory behält sich die Absage einer Veranstaltung z.B. wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung vor. Etwaige einbezahlte Kurskosten werden rückvergütet.
Bei Absagen oder vorzeitigen Abbrüchen aufgrund außerhalb des Einflussbereiches von Motion Manufactory liegenden Gründen werden keine Kurskosten rückvergütet.
Aus der Absage entstehende Mehrkosten (z.B. Hotelstorno, Fahrtkosten, etc.) werden in keinem Fall ersetzt.

1.9. Teilnahmebestätigung

Jede/r Teilnehmer/in erhält auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung.
Eine Teilnahmebestätigung kann nicht ausgestellt werden, wenn die Bezahlung der Teilnahmegebühr zu Beginn der Veranstaltung noch nicht erfolgt ist und bis Ende der Veranstaltung kein Nachweis über die Bezahlung der Gebühr erbracht wurde.

1.10. Haftung und Versicherung

Motion Manufactory übernimmt keine Haftung für Personen- und / oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursveranstaltungen.
Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer/in seine/ihre körperliche und geistige Gesundheit und übernimmt für etwaige physische oder psychische Probleme im Rahmen der Veranstaltung die alleinige Verantwortung. Bei gesundheitlichen Vorbelastungen bzw. speziellen Erkrankungen sollten Sie das Einverständnis Ihres Arztes einholen.
Die Teilnahme an Einzelstunden, Kursen und Seminaren erfolgt auf eigene Verantwortung. Sie ersetzt keine ärztliche Behandlung.

1.11. Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer/innen werden ausnahmslos für Zwecke der Verwaltung von Motion Manufactory genutzt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur in Absprache mit den Teilnehmer/innen möglich.


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2. FELDENKRAIS STUHL

2.1. ALLGEMEINES

2.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns [Motion Manufactory e.U] (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

2.1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.

2.2. VERTRAGSABSCHLUSS IM WEBSHOP / FERNABSATZ

2.2.1 Die auf der Webseite des Lieferanten enthaltenen Inhalte dienen lediglich zu Informationszwecken und sind rechtlich nicht verbindlich. Der Lieferant überprüft und aktualisiert die Inhalte der Webseite ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen inzwischen geändert haben. Eine Garantie für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird daher nicht übernommen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an den zur Verfügung stehenden Inhalten vorzunehmen. Die Darstellung und Beschreibung der Produkte auf den Webseiten hat lediglich indikativen Wert. Eine eventuelle Abweichung des gelieferten Produktes von jenem laut Werbematerial stellt keinen Mangel und keine Abweichung dar.

2.2.2 Der Kunde kann per E-Mail, postalisch oder telefonisch ein freibleibendes Angebot vom Lieferanten anfordern. Das Angebot des Lieferanten stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Nach Erhalt des freibleibenden Angebots hat der Kunde 14 Tage Zeit, ein schriftliches Angebot per E-Mail, per Fax, oder postalisch gegenüber dem Lieferanten abzugeben.

2.2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (postalisch, Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.2.5 Gemeinsam mit dem freibleibenden Angebot werden dem Kunden die vorliegenden AGB zugesandt. Mit der verbindlichen Abgabe eines Angebots durch den Kunden erklärt der Kunde, die AGB gelesen und verstanden zu haben und sie vollinhaltlich zu akzeptieren.

2.2.6 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.

2.2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.3. VERTRAGSABSCHLUSS AUSSERHALB DES FERNABSATZES / KOSTENVORANSCHLÄGE / ALLGEMEINES ZUM VERTRAGSABSCHLUSS

2.3.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

2.3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande.

2.3.3 Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.

2.3.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum gebunden.

2.3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

2.3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

2.4. RÜCKTRITTSRECHT

2.4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,
2. für den der Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,
3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt
5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.

Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt
d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über
a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.

2.4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren Rücktrittsbelehrungen.

2.5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.5.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung des Unternehmens Motion Manufactory e.U. gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 enthalten diese Gesamtpreise keine Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

2.5.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

2.5.3 Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder per Kreditkarte. Die Übermittlung der im Angebot genannten Anzahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der restliche Kaufpreis ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Lieferdatum zu bezahlen. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten.

2.5.4 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

2.5.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

2.6. REPARATUREN

Der Lieferant übernimmt keine Reparaturen der Ware außerhalb der Gewährleistungspflicht.

2.7. LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN

2.7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

2.7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

2.7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

2.7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

2.8. EIGENTUMSVORBEHALT

2.8.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

2.8.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

2.8.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

9. GEWÄHRLEISTUNG

Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:

2.9.1 Für Unternehmer
a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;
b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

2.9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.

2.9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Fugen sind regelmäßig zu kontrollieren. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

2.9.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Produkt „Feldenkrais-Stuhl“ um ein hochqualitatives Massivholzprodukt handelt. Aufgrund der gegebenen Materialeigenschaften von Massivholz (Quellen, Schwinden, Verziehen durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse) kann für hundertprozentige Maßhaltigkeit nicht garantiert werden. Maßabweichungen, die durch Umgebungseinflüsse hervorgerufen werden können, gelten daher nicht als Reklamationsgrund.

10. HAFTUNG

Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

2.10.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2.10.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

2.10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

2.10.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

11. SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNG VON DRITTRECHTEN

2.11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

2.12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

2.12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

2.12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.

2.12.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

2.12.5 Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
13) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.

 

Stand: 15/09/2017


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